Rückbau von Windrädern

Hallo Nachbarn, im sogenannten WEG 19 sind die Repowering- Arbeiten in vollem Gange. Drei der vorgesehen 5 Riesen- Anlagen stehen bereits. Damit verbunden sind die Abrissarbeiten der vorherigen Generation. Wir alle konnten und können verfolgen, wie die Röhrenteile von oben nach unten abgetragen, die Stümpfe abge“knabbert“ werden, die Berge an altem Schutt und Material wachsen. Es gibt Gerüchte, dass die Anlagen in Polen wieder aufgebaut werden. Das wissen wir nicht. Aber wir haben eine Anfrage im Landtag zu dem Thema Rückbau von Windkraftanlagen gefunden. Sie wurde von Herrn Vogensänger als dem zuständigen Mnister beantwortet und erläutert, welche Pflichten für die Betreiber und für die Aufsichtsbehörden bestehen. Und es scheint, als sollte sich jeder, der sein Land für Windanlagen verpachtet, die tatsächlichen Bedingungen des gesetzestreuen Rückbaus VOR der Verpachtung zu Gemüte führen.

Interssant war es zu lesen:

„dass der überwiegende Teil der Anlagen ganz oder in Teilen weiterverkauft oder vom Hersteller zurückgenommen wurde“. Das gilt aber offensichtlich nicht für die Anlagen, die über Mallnow standen. Und was mit Material aus Abrissen passiert, weiß unsere Regierung auch nicht. Sie haben auch keine Information, dass sich das dargestellte Problem (der ungenügenden Recyclingkapazitäten) für Brandenburg ergeben wird.

Auf die Frage, welche Sicherungssysteme es gibt, wenn die Besitzer der WEA insolvent werden oder die Anlagen nach mehrfachen Verkauf nicht ermittelbare Eigentümer haben, somit die Finanzierungen für den Rückbau ausfallen, sagt Herr Vogelsänger:

„… , geht die Haftung auf den Grundstückseigentümer als Zustandsstörer über“. Hier die ganze Antwort als PDF: 2018030 Vogelsänger zu Entsorgung Windkraftanlagen

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