(ovg.nrw.de, 18.5.2017) Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

Es gibt gute Signale, hier hat sich die Vernunft durchgesetzt. Das sollte uns Mut machen. In jedem Falle ist das Beispiel geeignet, unsere Teilplanung in den Stellungnahmen zu den neuen Windeignungsbegieten zurückzuweisen. Denn der Umweltbericht behauptet ja – ohne unsere Tierwelt überhaupt untersucht zu haben- dass die Arten nicht beeinträchtigt würden…

Lest selbst:

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tag die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf (Gemarkung Getmold und Schröttinghausen) aufgehoben. Er hat damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden abgeändert. Dieses hatte die Klagen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und von vier Nachbarn im März 2015 abgewiesen. Die streitbefangenen Windenergieanlagen wurden bereits errichtet und sind zeitweise in Betrieb…

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