Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 19.7.17 tagt nicht, BI schreibt an die Mitglieder des Kreistages MOL: Landschaftsgebieten Schutz geben

Sehr Damen und Herren, wie wir erfahren haben, wird der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 19.7.17  nicht tagen. Thema sollte die Allgemeinverfügung des Landrates vom 14.3.17 sein, in der die Unwirksamkeit der Landschaftsschutzgebiete veröffentlicht wurde.

Weil es nicht gelungen ist, die Regionale Planungsgemeinschaft zu dem Termin zu laden, soll das verabredete Thema erst in der Septembersitzung behandelt werden.

Das bedauern  wir, denn wie Sie vielleicht wissen, haben  viele engagierte Bürger des Landkreises, den letzten Ausschuss  besucht, um sich zu artikulieren und zu informieren. Eine Petition zur Unterschutzstellung hat fast 1000 Unterschriften dazu gesammelt und fordert, die Schutzgüter zu sichern. Jetzt treibt uns die Sorge um, dass  wertvolle Zeit verstreicht.  Zeit, die genutzt werden sollte, um eine künftig rechtssichere Unterschutzstellung vorzubereiten.

Außerdem haben wir nicht den Eindruck, als könnte die Regionale Planungsgemeinschaft etwas zur Lösung der mit dem Konfliktfeld zw. Landschaftsschutz und Windenergie aufgeworfenen Fragen beitragen. Die Verfügung des Landrates zielt ja gerade darauf ab, Einwände gegen die Regionalplanung gegenstandslos zu machen. Insofern ist es aus unserer Sicht  vielmehr geboten, andere Betroffene anzuhören und ihnen eine Stimme zu geben. Zum Beispiel dem Naturschutzbeiratund den betroffenen Gemeinden. Vielleicht kann man diese Anregung für die Septembersitzung aufgreifen. Aber auch wenn der Vorschlag nicht umgesetzt wird, bitten wir Sie um die fraktionsinterne Befassung mit dem Thema, damit nach der Sommerpause in eine Arbeitsphase zu der Thematik eingetreten werden kann.

Wir bitten Sie und Ihre Fraktion im Kreistag dafür zu sorgen, dass  die Unterschutzstellung der Landschaftsschutzgebiete

  •  Deichgebiet der Alten Oder von Güstebieser Loose bis Wriezen
  • Oderhänge Seelow –Lebus“ der Gemarkungen Werbig, Seelow, Friedersdorf, Dolgelin, Libbenichen, Carzig, Mallnow, Podelzig, Reitwein und Lebus (LSG, ABl. Kreis Seelow 1992 Nr. 10 S. 2)
  • Trepliner Seen, Booßener und Altzeschdorfer Mühlenfließ in den Gemeinden Lebus,Wulkow bei Booßen, Schönfließ, Alt Zeschdorf, Treplin, Döbberin, Niederjesar und Petershagen“ (LSG, ABl. Kreis Seelow 1992 Nr. 10 S. 5)
  • Seenkette des Platkower Mühlenfließes (Falkenhagen, Lietzen, Diedersdorf, Gusow, Platkow)/ Heidelandschaft Worin'“ (LSG, ABl. Kreis Seelow 1992 Nr. 10 S. 8)
  • Odervorland Groß-Neuendorf-Lebus (LSG, ABl. Kreis Seelow 1992 Nr. 10 S. 11)

 in Auftrag gegeben  wird. Für uns ist es dabei unerheblich, wer diese Unterschutzstellung vornehmen müsste, sollte, darf. Es würde Außenstehende, gleichwohl Betroffene, regelmäßig überfordern zu beurteilen, welches Amt und welche Institution zuständig ist. Daran muss  die sachgerechte Bearbeitung aber nicht scheitern, wenn die Verwaltung ihrer Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Mitgliedern des Kreistages nachkommt.

Sie als Teil der Legislative können die Verwaltung befragen und beauftragen, die notwendigen Schritte und Maßnahmen einzuleiten, um die Unterschutzstellung zeitnah und rechtssicher umzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern unter s.hellert@t-online.de zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen im Auftrag der BI Carzig

S.Hellert

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