Woher nehmen UKA und CO ihre Dreistigkeit?

Während der 3. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit rd. 2500 Stellungnahmen von Privatpersonen und Verbänden konfrontiert ist, die von der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zu bearbeiten sind, versuchen private Unternehmen wie UKA und Windmüllerei GmbH, Tatsachen zu schaffen. Sie beantragen ungeachtet festgesetzter Windeignungsgebiete Baugenehmigungen. Als stünde es heute schon fest, dass die Interessen der Allgemeinheit wie Gesundheit und Umweltschutz zurückstehen müssen um unter dem Deckmantel der Energiewende privatgewerbliche Interessen durchzusetzen. UKA jedenfalls rechnet ungeachtet der zahlreichen Proteste mit einer Bestätigung im Frühjahr 2018.

Wer trägt die politische Verantwortung dafür, ihnen diese Dreistigkeiten durchgehen zu lassen? Woher nehmen die Unternehmen diese Gewissheit? Wie können sie den Ergebnissen der Bürgerbeteiligungsverfahren vorgreifen?

Auch im Amt Lebus hat man sich gegen den 3. Entwurf des Teilplanens Windenergie ausgesprochen. Der bestehende Park im Windeignungsgebiet 19 bei Mallnow wird gerade auf mehr Leistung getrimmt. Dort entstehen aktuell 5 zusätzliche Räder mit 160 Meter Höhe, die noch nach alten Planungen aus 2004 errichtet werden. Die Lebuser Stadtverordneten finden offensichtlich, dass es jetzt reicht. Sie lehnten, teilweise entsetzt über die Pläne (siehe MOZ vom 28.4.2017) den Entwurf mit weiteren …zig Windanlagen ab.

Die BI Carzig fordert: Bleiben Sie dieser Haltung treu, lassen Sie sich nicht von den Unternehmen über die Folgen für Gesundheit und Natur „informieren“. Lassen Sie sich nicht lächerlich machen, wie es im untenstehenden MOZ- Artikel dargestellt wird.  Dort heißt es auf die Frage des Abgeordneten Frank Guderian, wie die Gemeinde von dem Vorhaben profitieren könne:

„Projektant Jörg Brodauf verwies auf die Möglichkeit eines Infrastrukturvertrags zum Beispiel über die Nutzung von Wegen und Straßen oder über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie Baumpflanzungen.“

Wo genau liegt da der Vorteil für die Kommune? Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erzeugen keinen echten Vorteil, sondern wie der Name schon erkennen lässt, dienen sie allein dem AUSGLEICH für den massiven Eingriff in die Natur und dem ERSATZ für Schäden die beim Bau unweigerlich entstehen, beispielsweise wenn zu schmale Feldwege ihre Bäume und Sträucher verlieren, weil sonst die riesigen Fahrzeuge und Teile der Windräder nicht passieren können.

Es handelt sich demnach um keinen Gewinn, sondern man zerstört etwas und muss im Gegenzug neu pflanzen. Für die Kommune ist das allenfalls ein Nullsummenspiel und zu der Ersatzpflanzung ist das Windradunternehmen sowieso verpflichtet, das ist kein Entgegenkommen zugunsten der Gemeinde.

Und wie ein Leser treffend kommentiert:

„Da dachten sich die Vertreter der rücksichtslosen Windrad-Mafia wohl, mit den Deppen vom Lande können wir das machen. Aber die Wahrheit ist, das Einzige wovon eine Kommune und ihre Menschen wirklich einen Nutzen hätten, wäre die Verhinderung der Anlagen nebst all ihrer Belastungen und Landschaftszerstörung. Das aber fürchten die Windrad-Mafia und ihre Marionetten in der Politik wie der Teufel das Weihwasser.“

Wer auch immer hier so drastisch formuliert, der Kern der Sache ist doch erfasst.  Wir sagen: Da hilft nur Aufklärung. Deshalb wird sich die BI an die Stadtverordneten von Lebus wenden.

Wer sich den ganzen MOZ- Beitrag geben will, findet ihn unter: http://www.moz.de/themen/windkraft/windkraft-artikelansicht/dg/0/1/1587389/

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